BERATENDE INGENIEURE
Sofortkontakt Hildesheim 05121 288 985-0 info@caleo.info
Energieausweise
Auch für Nichtwohngebäude
obligatorisch
Bei Neuvermietung, Verkauf oder Verpachtung
eines Nichtwohngebäudes (z.B. Einzelhandel,
Büro, Gaststätte etc.) muss auch hier dem
Interessenten ein gültiger Energieausweis
vorgelegt werden. Bei Nichteinhaltung drohen
wiederum empfindliche Strafen.
Lassen Sie sich zum Energieausweis eingehend
beraten. Klären Sie ob und wann Sie den Ausweis
benötigen und welcher für Ihren Zweck der
Richtige ist.
Generell Wahlfreiheit
Bei Nichtwohngebäuden besteht generell Wahlfreiheit
zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Bei Gebäuden mit einer großen Anzahl an Mietern und
einer hohen Fluktuation erweist es sich aber als schwierig,
die Daten für einen Verbrauchsausweis bereitzustellen.
Bei einem Bedarfsausweis bildet die DIN V 18599 die
Berechnungsgrundlage, mit der komplexe Gebäude
detailliert abgebildet werden können. Unterteilt in
Nutzungszonen lässt sich das Gebäude samt Anlagen-
technik übersichtlich darstellen.
In Gebäuden mit mehr als 1.000 m
2
Nutzfläche und in
denen eine öffentliche Dienstleistung erbracht wird, muss
der Energieausweis an einer gut sichtbaren Stelle ausge-
hängt sein. Hier soll mit gutem Beispiel voraus gegangen
werden.